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Reha-Sport — verordnete Bewegung nach § 64 SGB IX

Alles, was Sie über Reha-Sport, Verordnung und Krankenkassen-Leistungen wissen müssen.

Unser Schwerpunkt: Wir bieten ausschließlich orthopädischen Reha-Sport an — Rücken, Gelenke, Wirbelsäule, post-OP. Für andere Indikationen (Herz, Onko, Neuro) verweisen wir gerne an spezialisierte RBSV-SH-Vereine.

Was ist Reha-Sport?

Rehabilitationssport (kurz: Reha-Sport) ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX. Er soll Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität verbessern, das Selbstbewusstsein im Umgang mit der körperlichen Belastbarkeit stärken und langfristig zu mehr Eigenaktivität motivieren.

Reha-Sport ist kein normales Fitnessstudio-Training. Er findet in festen Gruppen unter qualifizierter Übungsleitung statt und ist an eine ärztliche Verordnung gebunden.

Wichtig: Reha-Sport ersetzt keine Physiotherapie und keine medizinische Behandlung. Er ist eine begleitende Maßnahme, die nach oder zusätzlich zu einer Therapie sinnvoll ist.

Wer hat Anspruch auf Reha-Sport?

Reha-Sport kann ärztlich verordnet werden, wenn ein medizinischer Bedarf besteht. Allgemein typische Indikationen sind orthopädische Beschwerden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurologische Erkrankungen, Onkologie oder Atemwegserkrankungen.

Unser Verein ist auf orthopädische Indikationen spezialisiert:

  • Chronische Rückenschmerzen, Wirbelsäulen-Verschleiß, Bandscheiben-Vorgeschichte
  • Arthrose (Knie, Hüfte, Schulter)
  • Reha nach Operation (Endoprothese, Bandscheibe, Wirbelsäule)
  • Senioren-Reha — Beweglichkeit, Sturzprävention, Alltagskraft
  • Muskuläre Dysbalancen, Folgen von Skoliose

Für andere Indikationen (Herz, Onko, Neuro, Atemwege) finden Sie spezialisierte Reha-Sport-Vereine über die RBSV-SH-Suche.

Mögliche Kostenträger

Bei entsprechender ärztlicher Verordnung kommen folgende Kostenträger in Betracht:

Gesetzliche Krankenkassen

AOK, Techniker, BARMER, DAK, IKK, BKK, KKH, Knappschaft und alle weiteren GKV.

Deutsche Rentenversicherung

Nach abgeschlossener medizinischer Reha als Anschlussleistung.

Berufsgenossenschaften

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Private Krankenversicherungen

Je nach Tarif und Vertragsbedingungen — wir rechnen i. d. R. direkt mit Ihnen ab, Sie reichen die Quittung bei Ihrer PKV ein.

Wie viele Übungseinheiten sind möglich?

Die Anzahl der genehmigten Übungseinheiten richtet sich nach der Indikation und der Rahmenvereinbarung der Kostenträger:

  • Standard: 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten
  • Bei chronischen Herzerkrankungen: 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten
  • Bei psychischen Erkrankungen: bis zu 120 Übungseinheiten innerhalb von 36 Monaten
  • Folgeverordnungen sind nach Ablauf der ersten Phase möglich

Wie funktioniert die Verordnung?

1. Arzt-Termin

Sprechen Sie Ihren Haus- oder Facharzt an. Er prüft die Indikation und stellt die Verordnung auf dem „Formular 56" (Verordnung von Reha-Sport) aus.

2. Krankenkasse

Sie reichen das Original-Formular bei Ihrer Krankenkasse ein (Post, persönlich oder online über das Kassen-Portal). Die Kasse genehmigt die Verordnung und schickt sie Ihnen abgestempelt zurück.

3. Anmeldung bei uns

Sobald Sie die genehmigte Verordnung haben, hinterlassen Sie kurz Ihren Namen und Telefon — wir rufen Sie zurück und besprechen alles in Ruhe.

4. Trainingsstart

Wir nehmen Sie in eine passende Gruppe auf. Vor dem ersten Termin führen wir ein kurzes Vorgespräch (Anamnese) durch.

5. Abrechnung

Wir rechnen die Übungseinheiten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die genauen Konditionen besprechen wir vorab im Telefonat.

Wie oft sollten Sie kommen?

Empfohlen wird einmal pro Woche. Die meisten Verordnungen sehen eine Frequenz von 1× wöchentlich vor — über die Laufzeit von 18 Monaten ergeben sich so die 50 Übungseinheiten. Bei höherer Frequenz (z. B. 2× pro Woche) ist die Verordnung schneller aufgebraucht.

Was ist, wenn ich krank werde oder verhindert bin?

Verpasste Einheiten verfallen grundsätzlich nicht — sie verlängern aber die Laufzeit der Verordnung nicht. Wenn Sie länger ausfallen (z. B. wegen einer OP oder schwerer Erkrankung), sprechen Sie uns frühzeitig an: oft kann die Verordnung über Ihren Arzt verlängert werden.

Was ist nach den 50 Einheiten?

Sie können bei Ihrem Arzt eine Folgeverordnung beantragen. Bleibt der Bedarf bestehen, ist eine Verlängerung in der Regel problemlos möglich. Alternativ können Sie als fördernde Mitgliedschaft in unserem Verein bleiben und an unseren offenen Kursen teilnehmen.

Sie haben noch Fragen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Kontaktieren Sie uns oder bringen Sie Ihre Fragen einfach zum ersten Termin mit.

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