Reha-Sport — Bewegung als verordnete Therapie
Alles, was Sie über Reha-Sport, Verordnung und Krankenkassen-Leistungen wissen müssen.
Was ist Reha-Sport?
Rehabilitationssport (kurz: Reha-Sport) ist eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation nach § 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX. Er soll Ausdauer, Kraft, Koordination und Flexibilität verbessern, das Selbstbewusstsein im Umgang mit der körperlichen Belastbarkeit stärken und langfristig zu mehr Eigenaktivität motivieren.
Reha-Sport ist kein normales Fitnessstudio-Training. Er findet in festen Gruppen unter qualifizierter Übungsleitung statt und ist an eine ärztliche Verordnung gebunden.
Wer hat Anspruch auf Reha-Sport?
Anspruch hat jede gesetzlich oder privat krankenversicherte Person, deren Ärztin oder Arzt einen sinnvollen Bedarf an Reha-Sport feststellt. Häufige Indikationen sind:
- Orthopädische Beschwerden (z. B. nach Bandscheiben-OP, bei chronischen Rückenschmerzen, Arthrose)
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen (nach Herzinfarkt, bei Bluthochdruck, KHK)
- Stoffwechselerkrankungen (Diabetes, Adipositas)
- Neurologische Erkrankungen (nach Schlaganfall, bei chronischer Müdigkeit)
- Onkologische Erkrankungen (während oder nach Krebstherapie)
- Atemwegserkrankungen (COPD, Asthma)
- Allgemeine Belastungsminderung im Alter
Wer zahlt den Reha-Sport?
Bei ärztlicher Verordnung übernehmen folgende Kostenträger den Reha-Sport zu 100 %:
Gesetzliche Krankenkassen
AOK, Techniker, BARMER, DAK, IKK, BKK, KKH, Knappschaft und alle weiteren GKV.
Deutsche Rentenversicherung
Nach abgeschlossener medizinischer Reha als Anschlussleistung.
Berufsgenossenschaften
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Private Krankenversicherungen
Je nach Tarif und Vertragsbedingungen — wir rechnen i. d. R. direkt mit Ihnen ab, Sie reichen die Quittung bei Ihrer PKV ein.
Wie viele Übungseinheiten sind möglich?
Die Anzahl der genehmigten Übungseinheiten richtet sich nach der Indikation und der Rahmenvereinbarung der Kostenträger:
- Standard: 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten
- Bei chronischen Herzerkrankungen: 90 Übungseinheiten innerhalb von 24 Monaten
- Bei psychischen Erkrankungen: bis zu 120 Übungseinheiten innerhalb von 36 Monaten
- Folgeverordnungen sind nach Ablauf der ersten Phase möglich
Wie funktioniert die Verordnung?
Sprechen Sie Ihren Haus- oder Facharzt an. Er prüft die Indikation und stellt die Verordnung auf dem „Formular 56" (Verordnung von Reha-Sport) aus.
Sie reichen das Original-Formular bei Ihrer Krankenkasse ein (Post, persönlich oder online über das Kassen-Portal). Die Kasse genehmigt die Verordnung und schickt sie Ihnen abgestempelt zurück.
Sobald Sie die genehmigte Verordnung haben, können Sie sich bei uns online anmelden oder sie direkt zum ersten Termin mitbringen.
Wir nehmen Sie in eine passende Gruppe auf. Vor dem ersten Termin führen wir ein kurzes Vorgespräch (Anamnese) durch.
Wir rechnen die Übungseinheiten direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nichts.
Wie oft sollten Sie kommen?
Empfohlen wird einmal pro Woche. Die meisten Verordnungen sehen eine Frequenz von 1× wöchentlich vor — über die Laufzeit von 18 Monaten ergeben sich so die 50 Übungseinheiten. Bei höherer Frequenz (z. B. 2× pro Woche) ist die Verordnung schneller aufgebraucht.
Was ist, wenn ich krank werde oder verhindert bin?
Verpasste Einheiten verfallen grundsätzlich nicht — sie verlängern aber die Laufzeit der Verordnung nicht. Wenn Sie länger ausfallen (z. B. wegen einer OP oder schwerer Erkrankung), sprechen Sie uns frühzeitig an: oft kann die Verordnung über Ihren Arzt verlängert werden.
Was ist nach den 50 Einheiten?
Sie können bei Ihrem Arzt eine Folgeverordnung beantragen. Bleibt der Bedarf bestehen, ist eine Verlängerung in der Regel problemlos möglich. Alternativ können Sie als fördernde Mitgliedschaft in unserem Verein bleiben und an unseren offenen Kursen teilnehmen.
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