Kostenübernahme

Krankenkassen & Verordnung

Antworten auf die häufigsten Fragen zu Reha-Sport, Verordnung und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Wichtig: Alle gesetzlichen Krankenkassen übernehmen den Reha-Sport zu 100 % — vorausgesetzt, Sie haben eine ärztliche Verordnung. Sie zahlen nichts.

Diese Krankenkassen rechnen wir ab

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab. Eine Auswahl der häufigsten:

AOK NordwestTechniker Krankenkasse (TK)BARMERDAK-GesundheitKKHBKK (alle Betriebskrankenkassen)IKK (alle Innungskrankenkassen)KnappschaftmhplushkkContinentale BKKAudi BKKBahn-BKKDebeka BKKBIG direkt gesundSalus BKKSecurvitaHeimat Krankenkasse

Ihre Kasse ist nicht in der Liste? Kein Problem — wir können mit allen GKV abrechnen. Auch Berufsgenossenschaften (BG), die Deutsche Rentenversicherung und die meisten privaten Krankenversicherungen tragen die Kosten.

Häufige Fragen

Welche Krankenkassen zahlen den Reha-Sport?

Alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernehmen die Kosten zu 100 %. Voraussetzung: eine ärztliche Verordnung (Formular 56 / „Verordnung von Reha-Sport"), die bei Ihrer Kasse genehmigt wurde. Privatpatient:innen rechnen wir i. d. R. direkt mit Ihnen ab — Sie reichen die Quittung bei Ihrer PKV ein.

Was kostet mich der Reha-Sport?

Mit genehmigter Verordnung: 0 €. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen keinen Eigenanteil und keine Zuzahlung.

Wie lange ist eine Reha-Sport-Verordnung gültig?

Standardmäßig 18 Monate für 50 Übungseinheiten. Bei chronischen Herzerkrankungen 24 Monate für 90 Einheiten, bei psychischen Erkrankungen bis 36 Monate für 120 Einheiten. Die Verordnung muss innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung begonnen werden.

Was passiert, wenn ich Übungseinheiten verpasse?

Verpasste Einheiten verfallen nicht — sie verkürzen aber den Genehmigungszeitraum nicht. Wenn Sie länger ausfallen (z. B. durch eine OP), sprechen Sie uns frühzeitig an: oft kann die Verordnung über Ihren Arzt verlängert werden.

Kann ich nach 50 Einheiten weitermachen?

Ja. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann eine Folgeverordnung ausstellen, wenn der medizinische Bedarf weiter besteht. Alternativ können Sie als fördernde Mitgliedschaft in unserem Verein bleiben und ohne Verordnung weiter trainieren.

Wie oft sollte ich kommen?

Empfohlen wird einmal pro Woche. Damit reicht die Verordnung über die volle Laufzeit. Höhere Frequenzen (2× / Woche) sind möglich, aber die Verordnung ist dann schneller aufgebraucht.

Brauche ich eine Reha-Sport-Verordnung oder reicht ein normales Rezept?

Sie brauchen das spezielle Formular „Verordnung von Reha-Sport" (Formular 56). Ein normales Heilmittel-Rezept (z. B. für Physiotherapie) ist NICHT ausreichend. Bitten Sie Ihren Arzt explizit um eine Reha-Sport-Verordnung nach § 64 SGB IX.

Welche Ärzte können Reha-Sport verordnen?

Jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt — Hausärzt:innen, Orthopäd:innen, Kardiolog:innen, Onkolog:innen u. v. m. Es muss kein „Reha-Arzt" sein. Wichtig: Die Indikation muss begründet sein.

Wie reiche ich die Verordnung bei der Krankenkasse ein?

Per Post (Original), persönlich in der Geschäftsstelle oder über das Online-Portal/die App Ihrer Krankenkasse. Die Kasse stempelt die Verordnung ab und schickt sie Ihnen zurück — das ist Ihre Kostenzusage. Bringen Sie dann das abgestempelte Original zum ersten Termin mit oder laden es bei unserer Anmeldung hoch.

Was, wenn meine Verordnung abgelehnt wird?

Das ist sehr selten. Wenn es passiert, fragen Sie nach dem Grund. Häufige Ursachen: zu vage Indikation, fehlende Diagnose, falsches Formular. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ein neues Formular ausstellen. Wir helfen gerne bei Fragen.

Sie haben eine spezielle Frage? Schreiben Sie uns an info@niklaspape.de, per WhatsApp oder rufen Sie an: 0176 404 715 28. Wir beraten Sie gerne unverbindlich.

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Reichen Sie Ihre genehmigte Verordnung online ein — wir bestätigen Ihnen Ihren Platz innerhalb eines Werktages.

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