Schritt 1 — Verordnung

Reha-Sport-Verordnung beantragen

In vier Schritten von der Idee bis zum Trainingsstart. Die Verordnung erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt — wir kümmern uns um den Rest.

Wichtig: Reha-Sport nach § 64 SGB IX ist eine ärztlich verordnete Leistung. Sie können nicht „einfach so" mitmachen — ein gültiges Rezept ist Voraussetzung. Wir helfen Ihnen bei der Einreichung und beim Ausfüllen.

In 4 Schritten zur Verordnung

  1. 1

    Arzt-Termin vereinbaren

    Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt, beim Orthopäden oder bei einer behandelnden Klinik. Geeignete Anlässe sind unter anderem:

  2. 2

    Formular 56 ausfüllen lassen

    Die Ärztin / der Arzt stellt die Verordnung auf dem Muster 56 aus — offiziell „Verordnung von Reha-Sport oder Funktionstraining". Wichtige Felder:

    • Diagnose und Indikation (z. B. „chronische Lumbalgie", „Gonarthrose")
    • Empfohlene Übungseinheiten — Standard sind 50 Einheiten in 18 Monaten
    • Frequenz — meistens 1× pro Woche
    • Datum, Stempel, Unterschrift

    Tipp: Die Verordnung ist budgetneutral für Ihre Ärztin oder Ihren Arzt — sie belastet nicht das Heilmittelbudget.

  3. 3

    Bei der Krankenkasse genehmigen lassen

    Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein:

    • Per Post (am sichersten — heften Sie eine kurze Begleitnotiz mit Ihrer Mitgliedsnummer dazu)
    • Per E-Mail oder über das Kassen-Portal (Online-Service, App)
    • Persönlich in der Geschäftsstelle

    Die Kasse stempelt die Verordnung und schickt sie zurück. Das dauert in der Regel 1–3 Wochen. Erst die abgestempelte Verordnung ist gültig.

  4. 4

    Bei uns Platz reservieren

    Sobald die Verordnung genehmigt ist:

    Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem konkreten Terminvorschlag. Trainingsstart: 1. September 2026.

Häufige Fragen zur Verordnung

Was ist die Reha-Sport-Verordnung („Formular 56")?

Die Verordnung von Reha-Sport ist ein offizielles ärztliches Formular (Muster 56), mit dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen Rehabilitationssport nach § 64 SGB IX verordnet. Sie enthält Diagnose, Indikation, Anzahl der Übungseinheiten und den Zeitraum. Die Verordnung muss bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden.

Welche Ärzt:innen dürfen Reha-Sport verordnen?

Grundsätzlich alle Ärztinnen und Ärzte, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind — also vor allem Hausärzt:innen, Orthopäd:innen, Internist:innen, sowie ärztliche Leitungen in Reha-Kliniken nach Anschluss-Heilbehandlung.

Wie viele Übungseinheiten gibt es im Standard-Rezept?

In der orthopädischen Indikation üblicherweise 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten. Bei bestimmten Erkrankungen kommen erweiterte Verordnungen in Betracht. Die genauen Werte trägt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im Formular ein.

Was passiert, wenn die Verordnung abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist selten und meist auf formale Fehler zurückzuführen. Setzen Sie sich in dem Fall mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt in Verbindung — häufig genügt eine Korrektur des Formulars. Bei Bedarf können Sie auch Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen.

Wie lange ist die Verordnung gültig?

Sie müssen den Reha-Sport in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Der Trainingszeitraum von 18 Monaten läuft ab Trainingsbeginn.

Was muss ich beachten, wenn ich umziehe oder die Kasse wechsele?

Eine genehmigte Verordnung gilt unabhängig vom Wohnort weiter. Beim Kassenwechsel sollten Sie die neue Kasse rechtzeitig informieren — fortlaufende Reha-Maßnahmen werden in der Regel anerkannt.

Wo bekomme ich das Formular 56?

Sie müssen nichts mitbringen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat das Formular in der Praxis vorliegen — es ist ein Standardformular der vertragsärztlichen Versorgung. Sagen Sie einfach: „Ich hätte gerne eine Reha-Sport-Verordnung auf Muster 56."

Unsicher, ob Reha-Sport für Sie das Richtige ist? Rufen Sie uns an — 0176 404 715 28 — oder schreiben Sie per WhatsApp. Wir beraten Sie unverbindlich.

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Name und Telefon reichen — wir rufen zurück und besprechen alles in Ruhe.

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